Welche Kinderrechte gibt es?
Ob in Bozen, Rom, Nairobi, Delhi oder irgendeinem anderen Ort auf der Welt – alle Kinder haben die gleichen Rechte, ganz egal ob Mädchen oder Bub, welche Hautfarbe, Religion, ob arm oder reich… Die Kinderrechte, die für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahren gelten, beruhen auf vier Grundprinzipien:
- Vorrang des Kindeswohls: Bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf Kinder betreffen, muss das Wohl des Kindes immer vorrangig berücksichtigt werden.
- Recht auf Gleichbehandlung: Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, Herkunft, Sprache, Religion, Hautfarbe, einer Beeinträchtigung oder politischer Ansichten benachteiligt werden.
- Recht auf Leben und Entwicklung: Alle Staaten sorgen dafür, die bestmögliche Entwicklung und Entfaltung von Kindern sicherzustellen, z.B. durch medizinische Versorgung, Bildung und Schutz vor Gewalt.
- Recht auf Beteiligung und Achtung der Meinung: Kinder haben das Recht auf Beteiligung und eine eigene Meinung, die gehört und berücksichtigt werden muss in allen Angelegenheiten, die sie betreffen.
Jungschar ist Stimme von und für Kinder
Die Kinderrechte bilden eine wichtige Grundlage für die Arbeit der Katholischen Jungschar. Wir bringen in Gesellschaft, Politik und kirchlicher Gemeinschaft die Lebensbedingungen von Kindern auf der ganzen Welt zur Sprache und setzen uns für die Verwirklichung der Kinderrechte ein. Immer wieder fordern wir, die Sicht der Kinder zu berücksichtigen, ob durch den Kinderlandtag auf Landesebene oder mit der Forderung nach kindgerechten Kirchenräumen. Wir leisten mit unseren jährlichen Aktionen, Weiterbildungen und Gruppenstunden einen Beitrag zur Bekanntmachung der Kinderrechte in der Gesellschaft und setzen Impulse für eine kindgerechte Gesellschaft.
Kinderrechte in der Jungschar stärken
Die Katholische Jungschar begleitet Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und in einem Lebensabschnitt voller Wachstum, Veränderungen, Experimentieren und Lernen.
Es ist unerlässlich, dass Kinder INFORMIERT werden: Die Kinder müssen wissen, welche Rechte sie haben und wo Mitbestimmung möglich ist. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht einfordern! Bei Weiterbildungen werden Gruppenleiter:innen zu Themen wie Kinderschutz, Nähe und Distanz und Kinderrechte geschult. Zudem entwickeln wir immer wieder Sensibilisierungskampagnen auf Landesebene und erstellen Bausteine und Ideen für die Ortsgruppen, wie Kinder spielerisch lernen können, selbstbewusst eigene Rechte kennenzulernen und einzufordern.
Es ist unerlässlich, dass Kinder GEFRAGT werden: In der Jungschar können Kinder ihre Wünsche, Anregungen und auch Kritik einbringen. In verschiedensten Formen findet altersgerechte Beteiligung statt. So zum Beispiel werden eine Beschwerdebriefkasten beim Sommerlager oder eine gemeinsame Sammlung von (Aktions-) Ideen zu Beginn des Jungschar- oder Minijahres vielerorts umgesetzt. In der Gruppenstunde, beim Hüttenlager, bei der Planung von religiösen Feiern oder Aktionen können Kinder mitbestimmen, ihre Ideen einbringen und manche Entscheidungen auch ganz selbstbestimmt alleine treffen. Wir sind davon überzeugt, dass Kinder in allen Lebensbereichen, die sie betreffen, stets einbezogen, gefragt, gehört und zum Handeln ermutigt werden sollen.
Es ist unerlässlich, dass Gruppenleiter:innen VORBILDER sind: Kinder greifen auf, was ihnen vorgelebt wird, z.B. von Gruppenleiter:innen, die neugierig sind, Dinge auch mal in Frage stellen und gemeinsam mit den Kindern nach Antworten und Lösungen suchen. Kinder erleben mit, wie Gruppenleiter:innen diskutieren, verschiedene Meinungen akzeptieren, sich bei Streitigkeiten verhalten, Zivilcourage zeigen, eigene Grenzverletzungen klar ansprechen und die Grenzen der anderen ernst nehmen. Diese wertschätzende Haltung zeigt sich in kleinen Gesten und Aufmerksamkeiten. Dazu gehört beispielsweise, die Kinder zu fragen, ob es okay für sie ist, beim Trösten in den Arm genommen zu werden. Aber auch die Ängste der Kinder, beispielsweise vor Dunkelheit, ernst zu nehmen und alternative Angebote bei Nachtaktionen im Freien anzubieten.
Es ist unerlässlich, dass Jungschar ein SICHERER ORT ist: Kinder brauchen das Gefühl angenommen zu sein und mit ihrer Meinung ernst genommen zu werden. Kinderrechte werden in der Jungschar tagtäglich gelebt, wenn wir stets rücksichtsvoll und wertschätzend miteinander umgehen und die Jungschar als einen sicheren Ort gestalten. Das Wohl und der Schutz des Kindes stehen klar im Mittelpunkt. Mit der Kinderschutzrichtlinie geht die Katholische Jungschar eine Selbstverpflichtung ein, Kinder vor jeglicher Form von Gewalt zu schützen. Durch verschiedene Maßnahmen und Kurse versuchen wir Gruppenleiter:innen über Themen wie Mobbing, Gewalt usw. zu sensibilisieren. Wer mit Kindern arbeitet muss genau hinschauen und handeln. Zu wissen, wie man sich in (Grenz)-Situationen verhalten kann und wo man Unterstützung erhält, ist notwendig und wertvoll.
Kinderrechte sind Zukunftsrechte!
Auch wenn viele der Kinderrechte ganz selbstverständlich klingen, so gibt es noch viele Baustellen – auch bei uns. Die Katholische Jungschar und weitere Organisationen fordern, dass alle Kinderrechte vorbehaltlos in die Verfassung aufgenommen werden und alle die Kinderrechte kennen, einhalten und schützen. Viel zu selten werden Kinder gehört und einbezogen, wenn es um Entscheidungen geht, die sie betreffen.
Wir machen uns außerdem für die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) stark. Der Einsatz für Kinderrechte geht einher mit der Umsetzung der SDGs und der Bewältigung globaler Herausforderungen wie der Bekämpfung von Armut, Ungleichheit, der Klimakatastrophe, Umweltzerstörung und dem Einsatz für Frieden und Gerechtigkeit – für ein gutes Leben und eine lebenswerte Zukunft für alle.